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mit ausländischer Staatsangehörigkeit, die sich vorübergehend in der Schweiz bzw. im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten, die den Schengen-Besitzstand in vollem Umfang anwenden, aufhalten.
Die Mitgliedstaaten, die den Schengen-Besitzstand in vollem Umfang anwenden, sind: Belgien, Dänemark, Deutschland, Frankreich, Finnland, Griechenland, Italien, Island, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden und Spanien.
Seit dem 21.12.2007 auch: Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowenien, Slowakei, Tschechien und Ungarn.
Der Versicherungsschutz erfüllt alle Anforderungen der ENTSCHEIDUNG DES RATES DER EUROPÄISCHEN UNION vom 22.12.2003. (2004/17/EG) an ein Schengen-Visum.
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für Personen über 65 Jahre bis 80 Jahre 100 % Zuschlag.
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| Stationäre Heilbehandlung |
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Krankenhausbehandlung (einschließlich unaufschiebbarer Operationen) in der allgemeinen Pflegeklasse (inkl. allgemein-
ärztlicher Behandlung)
nicht als Privatpatient!! |
100% |
| Transportkosten zum nächsterreichbare Krankenhaus zur stationären Behandlung |
100% |
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| Sonstige Leistungen |
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| Bestattungs- oder Überführungskosten |
bis 10.000 EUR |
| Rücktransport ins Heimatland |
bis 10.000 EUR |
| Nachhaftung |
bis zur Transportfähigkeit, max. jedoch längstens bis zu 45 Tagen ab Beginn der Behandlung |
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| Privathaftpflichtversicherung |
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Privathaftpflichtversicherung:
1,0 Mio. EUR pauschal für Personen- und Sachschäden.
Eingeschlossen ist die Haftpflicht
aus der Beschädigung gemieteter Ferienwohnungen und Hotelzimmer, nicht jedoch des gemieteten Mobiliars (Mietsachschäden bis 250.000 EUR)!! |
mitversichert
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VISUM –KRANKENVERSICHERUNG FÜR AUSLÄNDERWelche Leistungen sind NICHT versichert*?Versicherung für Besucher, Gäste, Touristen aus dem Ausland |
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Kein Versicherungsschutz besteht in der Reise-Krankenversicherung für:
- Heilbehandlungen und andere ärztlich angeordnete Maßnahmen, die ein Anlass für die Reise sind;
- Heilbehandlungen, und andere ärztlich angeordnete Maßnahmen,
deren Notwendigkeit der versicherten Person vor Reiseantritt oder zur Zeit des Versicherungsabschlusses bekannt war oder mit denen sie nach den ihr bekannten Umständen rechnen musste;
- Zahnbehandlungen, die über schmerzstillende Behandlungen, Reparaturen von Zahnprothesen und Provisorien deren Kostenaufwand 250 EUR pro Aufenthalt hinausgehen;
- Massagen- und Wellness-Behandlung sowie die Anschaffung von Prothesen und Hilfsmitteln;
- Behandlung von Alkohol-, Drogen- und anderen Suchtkrankheiten und deren Folgen einschließlich Krankenrücktransport;
- Entbindungen nach der 36. Schwangerschaftswoche und Schwangerschaftsunterbrechungen und deren Folgen einschließlich Krankenrücktransport;
- durch Siechtum, Pflegebedürftigkeit oder Verwahrung bedingte Behandlung oder Unterbringung einschließlich Krankenrücktransport;
- für die Behandlung geistiger oder seelischer Störungen sowie Hypnose und Psychotherapie einschließlich der hierfür verwendeten Arzneimittel und Krankenrücktransport;
- für Verletzungen, die durch die aktive Teilnahme an Wettkämpfen von Sportorganisationen und dem dazugehörigen Training verursacht wurden einschließlich Krankenrücktransport.
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ELVIA Assistance-Notrufzentrale (24-Stunden Notrufzentrale!): ++49 (0)89 62424570
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Zur Schadenregulierung bitten wir um Zusendung folgender Unterlagen:
- Kopie des Ihnen vorliegenden Versicherungsscheines
- Kopie des vollständigen Reisepasses der versicherten Person mit Personalien, EinreiseVisum und Einreisedatum in den Geltungsbereich der Versicherung
- Originalrechnung und/oder -rezepte mit Angabe der zu Grunde liegenden Diagnose und der erbrachten Leistungen
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Wichtig:
Aus den Rechnungen müssen der Name der behandelten Person, die Bezeichnung der Erkrankung, die Behandlungsdaten und die einzelnen ärztlichen Leistungen mit den entsprechenden Kosten hervorgehen. Rezepte müssen Angaben über die verordneten Medikamente, die Preise und den Stempel der Apotheke enthalten.
Bei ambulanter Heilbehandlung wird Ihnen der Arzt eine Rechnung erstellen, die von Ihnen in aller Regel vorab zu bezahlen ist.
Bitte beachten Sie bei Behandlungen in Deutschland, dass Arztrechnungen bis zum 1,8-fachen Satz der Gebührenordnung für Ärzte, GÖA, oder Gebührenordnung für Zahnärzte, GOZ, vergütet; überwiegend medizinisch-technische Leistungen werden höchstens mit dem 1,3-fachen Satz vergütet, Laborleistungen höchstens mit dem 1,15-fachen Satz.
Worauf müssen Sie achten, wenn Sie einen Schaden verursacht haben?
(Reisehaftpflicht-Versicherung)
Notieren Sie sich bitte Namen und Anschriften von Zeugen, die das Schadenereignis beobachtet haben und unterrichten Sie ELVIA.
Wichtig:
Vermeiden Sie es, die Haftung für einen Schaden anzuerkennen. Dies kann zum Verlust Ihrer Versicherungsansprüche führen.
Die Erstattung erfolgt in Euro über eine deutsche Bankverbindung.
Bitte richten Sie Schadenmeldungen mit den entsprechenden Nachweisen an:
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ELVIA Reiseversicherungs-Gesellschaft AG Abteilung Leistung Ludmillastr. 26 81543 München Deutschland
Telefon: ++49 (0)89 62424460 Telefax: ++49 (0)89 62424244
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