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VISUM –KRANKENVERSICHERUNG FÜR AUSLÄNDER

Wer kann sich versichern?

Versicherung für Besucher, Gäste, Touristen aus dem Ausland

 

Ideal für alle

  • Besucher oder Gäste (Besuchervisum/Heiratsvisum)
  • Geschäftsreisende (Businessvisum/Geschäftsvisum)
  • Touristen (Touristenvisum)
  • Besuchergruppen (Besuchervisa für Gruppenreisen)

 

mit ausländischer Staatsangehörigkeit, die sich vorübergehend in der Schweiz bzw. im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten, die den Schengen-Besitzstand in vollem Umfang anwenden, aufhalten.

Die Mitgliedstaaten, die den Schengen-Besitzstand in vollem Umfang anwenden, sind: Belgien, Dänemark, Deutschland, Frankreich, Finnland, Griechenland, Italien, Island, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden und Spanien.
Seit dem 21.12.2007 auch: Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowenien, Slowakei, Tschechien und Ungarn.

Der Versicherungsschutz erfüllt alle Anforderungen der ENTSCHEIDUNG DES RATES DER EUROPÄISCHEN UNION vom 22.12.2003. (2004/17/EG) an ein Schengen-Visum.

 

VISUM –KRANKENVERSICHERUNG FÜR AUSLÄNDER

Was muss ich unbedingt wissen?

Versicherung für Besucher, Gäste, Touristen aus dem Ausland

 

  • Höchstaufnahmealter: 80 Jahre
  • Maximale Versicherungsdauer: 183 Tage
  • Minimale Vertragsdauer: 8 Tage
  • Anschluss-Versicherung vor Ablauf: telefonisch, per Fax, Email oder Brief möglich, maximale Dauer insgesamt 183 Tage
  • Zahlweise: einmalig nach Abschluss
  • Gültigkeitsdauer der Police:
    a) Für Personen aus einem visumpflichtigen Einreiseland:
    12 Monate ab dem beantragten Versicherungsbeginn für den vereinbarten Zeitraum;
    b) Für Personen aus einem nicht-visumpflichtigen Einreiseland:
    ab dem beantragten Versicherungsbeginn für den vereinbarten Zeitraum
  • Stornierung: kostenlos bei Nachweis der Visumablehnung des Gastes
  • Fester Selbstbehalt in der Reise-Krankenversicherung: 50,00 € pro Versicherungsfall

 

VISUM –KRANKENVERSICHERUNG FÜR AUSLÄNDER

Wie hoch sind die Beiträge?

Versicherung für Besucher, Gäste, Touristen aus dem Ausland

 

Tarif Strategic Alliances Visum

Reisedauer Einzelreisende
je Person
bis 65 Jahre
bis 8 Tage 9,00 €
bis 15 Tage 17,00 €
bis 31 Tage 29,00 €
bis 45 Tage 42,00 €
bis 62 Tage 58,00 €
bis 92 Tage 86,00 €
bis 183 Tage 170,00 €

 

für Personen über 65 Jahre bis 80 Jahre 100 % Zuschlag.

 

VISUM –KRANKENVERSICHERUNG FÜR AUSLÄNDER

Welche Leistungen sind versichert*?

Versicherung für Besucher, Gäste, Touristen aus dem Ausland

 

Reise-Krankenversicherung 50 .- € Selbstbehalt pro Versicherungsfall
Ambulante und zahnärztliche Heilbehandlung
Ärztliche Behandlung 100 %
Arznei- und Verbandsmittel 100 %
Medizinisch notwendige Gehstützen und Miete eines Rollstuhls 100 %
Schmerzstillende Zahnbehandlung und Reparatur von Zahnprothesen und Provisorien 100 %, bis 250 EUR

 


Stationäre Heilbehandlung
Krankenhausbehandlung (einschließlich unaufschiebbarer Operationen) in der allgemeinen Pflegeklasse (inkl. allgemein-
ärztlicher Behandlung)
nicht als Privatpatient!!
100%
Transportkosten zum nächsterreichbare Krankenhaus zur stationären Behandlung 100%

 


Sonstige Leistungen
Bestattungs- oder Überführungskosten bis 10.000 EUR
Rücktransport ins Heimatland bis 10.000 EUR
Nachhaftung bis zur Transportfähigkeit, max. jedoch längstens bis zu 45 Tagen ab Beginn der Behandlung

 


Privathaftpflichtversicherung
Privathaftpflichtversicherung:
1,0 Mio. EUR pauschal für Personen- und Sachschäden.
Eingeschlossen ist die Haftpflicht
aus der Beschädigung gemieteter Ferienwohnungen und Hotelzimmer, nicht jedoch des gemieteten Mobiliars (Mietsachschäden bis 250.000 EUR)!!
mitversichert

 

VISUM –KRANKENVERSICHERUNG FÜR AUSLÄNDER

Welche Leistungen sind NICHT versichert*?

Versicherung für Besucher, Gäste, Touristen aus dem Ausland

 

Kein Versicherungsschutz besteht in der Reise-Krankenversicherung für:

  • Heilbehandlungen und andere ärztlich angeordnete Maßnahmen, die ein Anlass für die Reise sind;
  • Heilbehandlungen, und andere ärztlich angeordnete Maßnahmen,
    deren Notwendigkeit der versicherten Person vor Reiseantritt oder zur Zeit des Versicherungsabschlusses bekannt war oder mit denen sie nach den ihr bekannten Umständen rechnen musste;
  • Zahnbehandlungen, die über schmerzstillende Behandlungen, Reparaturen von Zahnprothesen und Provisorien deren Kostenaufwand 250 EUR pro Aufenthalt hinausgehen;
  • Massagen- und Wellness-Behandlung sowie die Anschaffung von Prothesen und Hilfsmitteln;
  • Behandlung von Alkohol-, Drogen- und anderen Suchtkrankheiten und deren Folgen einschließlich Krankenrücktransport;
  • Entbindungen nach der 36. Schwangerschaftswoche und Schwangerschaftsunterbrechungen und deren Folgen einschließlich Krankenrücktransport;
  • durch Siechtum, Pflegebedürftigkeit oder Verwahrung bedingte Behandlung oder Unterbringung einschließlich Krankenrücktransport;
  • für die Behandlung geistiger oder seelischer Störungen sowie Hypnose und Psychotherapie einschließlich der hierfür verwendeten Arzneimittel und Krankenrücktransport;
  • für Verletzungen, die durch die aktive Teilnahme an Wettkämpfen von Sportorganisationen und dem dazugehörigen Training verursacht wurden einschließlich Krankenrücktransport.

 

VISUM –KRANKENVERSICHERUNG FÜR AUSLÄNDER

Was ist, wenn der Gast kein Visum erhält?

Versicherung für Besucher, Gäste, Touristen aus dem Ausland

 

Kann Ihr Gast nicht einreisen, so ist auf Antrag eine Rückerstattung der Versicherungsprämie möglich. Der Antrag ist innerhalb von 30 Tagen nach Ablehnung des Visums zu stellen.

Zur Rückerstattung der Prämie ist es erforder­lich, den Originalversicherungsschein mit dem Ableh­nungsbescheid der Botschaft oder des Konsulates und der vollständigen Kopie des Reise­passes des Gas­tes einzureichen. Eine Rückerstattung erfolgt erst nach Ablauf der Gültigkeit der Police, also nach 12 Monaten!

 

VISUM –KRANKENVERSICHERUNG FÜR AUSLÄNDER

Wie erfolgt der Vertragsabschluß?

Versicherung für Besucher, Gäste, Touristen aus dem Ausland

 

Online:
Über unser Online-Formular können Sie die Versicherung online abschließen. Geben Sie dazu Ihre Daten ein. Nach Eingabe aller Daten können Sie die Versicherungsnachweis/- police sofort ausdrucken.

 
 

 

 

VISUM –KRANKENVERSICHERUNG FÜR AUSLÄNDER

Verhalten im Schadenfall?

Versicherung für Besucher, Gäste, Touristen aus dem Ausland

 

Was ist in jedem Schadenfall zu tun?
Der Versicherte hat den Schaden möglichst gering zu halten und nachzuweisen. Sichern Sie deshalb in jedem Fall bitte geeignete Nachweise zum Schadeneintritt (z.B. Schadenbestätigung, Attest) und zum Umfang des Schadens (z.B. Rechnungen, Belege).

Wie verhalten Sie sich bei Krankheit, Verletzung oder anderen Notfällen während der Reise?
(Reise-Krankenversicherung/Reise-Notruf-Versicherung)
Wenden Sie sich bei schweren Verletzungen oder Krankheiten, insbesondere vor Klinikaufenthalten, bitte unverzüglich an die ELVIA Assistance-Notrufzentrale, damit die adäquate Behandlung sichergestellt und notfalls der Rücktransport veranlasst werden kann.

 

ELVIA Assistance-Notrufzentrale (24-Stunden Notrufzentrale!):
++49 (0)89 62424570

 

Zur Schadenregulierung bitten wir um Zusendung folgender Unterlagen:

  • Kopie des Ihnen vorliegenden Versicherungsscheines
  • Kopie des vollständigen Reisepasses der versicherten Person mit Personalien, EinreiseVisum und Einreisedatum in den Geltungsbereich der Versicherung
  • Originalrechnung und/oder -rezepte mit Angabe der zu Grunde liegenden Diagnose und der erbrachten Leistungen

 

Wichtig:
Aus den Rechnungen müssen der Name der behandelten Person, die Bezeichnung der Erkrankung, die Behandlungsdaten und die einzelnen ärztlichen Leistungen mit den entsprechenden Kosten hervorgehen. Rezepte müssen Angaben über die verordneten Medikamente, die Preise und den Stempel der Apotheke enthalten.
Bei ambulanter Heilbehandlung wird Ihnen der Arzt eine Rechnung erstellen, die von Ihnen in aller Regel vorab zu bezahlen ist.
Bitte beachten Sie bei Behandlungen in Deutschland, dass Arztrechnungen bis zum 1,8-fachen Satz der Gebührenordnung für Ärzte, GÖA, oder Gebührenordnung für Zahnärzte, GOZ, vergütet; überwiegend medizinisch-technische Leistungen werden höchstens mit dem 1,3-fachen Satz vergütet, Laborleistungen höchstens mit dem 1,15-fachen Satz.

Worauf müssen Sie achten, wenn Sie einen Schaden verursacht haben?
(Reisehaftpflicht-Versicherung)
Notieren Sie sich bitte Namen und Anschriften von Zeugen, die das Schadenereignis beobachtet haben und unterrichten Sie ELVIA.

Wichtig:
Vermeiden Sie es, die Haftung für einen Schaden anzuerkennen. Dies kann zum Verlust Ihrer Versicherungsansprüche führen.

Die Erstattung erfolgt in Euro über eine deutsche Bankverbindung.

Bitte richten Sie Schadenmeldungen mit den entsprechenden Nachweisen an:

 

ELVIA Reiseversicherungs-Gesellschaft AG
Abteilung Leistung
Ludmillastr. 26
81543 München
Deutschland

Telefon: ++49 (0)89 62424460
Telefax: ++49 (0)89 62424244

 

 

VISUM –KRANKENVERSICHERUNG FÜR AUSLÄNDER

Rechtliche Informationen für den Verbraucher

Versicherung für Besucher, Gäste, Touristen aus dem Ausland

 

* Rechtsverbindlich sind die Versicherungsbedingungen für ELVIA Visum-Reiseversicherung der ELVIA Reiseversicherungs-Gesellschaft AG, München

Unsere Versicherungsbedingungen können Sie als PDF-Datei einsehen und herunterladen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir diese Informationen ausschließlich in Deutscher Sprache bereithalten.

 


 

Versicherungsmakler:

Promis
Mediadores de Seguros Lda.

Estoril Office:
Av. Aida
C.C. Estoril Garden Lj 512
Apartado 179 P
2766-902 Estoril
Telephone: +351 21 466 86 86
Fax: +351 21 466 86 88
Mobile: +351 91 250 71 18
Mobile: +351 91 908 11 16
E-mail : info@promiseguros.com

Der Versicherer:

ELVIA Reiseversicherungs-Gesellschaft AG
Ludmillastr. 26
81543 München
Deutschland